Für private Vermieter in Paderborn

Entrümpelung für Vermieterin Paderborn

Der Mieter ist ausgezogen, aber die Wohnung ist nicht leer: Möbel im Wohnzimmer, Kartons im Keller, Sperrmüll auf dem Balkon. Wir räumen die Wohnung, entsorgen die Reste fachgerecht und übergeben sie besenrein, damit Sie renovieren und neu vermieten können.

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✓ Besenreine Übergabe
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Typische Situationen für Vermieter

Private Vermieter in Paderborn und Umgebung stehen immer wieder vor derselben Aufgabe: Nach einem Mieterwechsel ist die Wohnung nicht so übergeben worden, wie es vereinbart war. Manche Mieter lassen einzelne Möbel stehen, andere hinterlassen einen vollen Keller oder einen Dachbodenverschlag, den niemand mehr beachtet hat. Wieder andere Fälle sind schwieriger, etwa wenn ein Mieter verstorben ist und keine Angehörigen erreichbar sind oder wenn eine Wohnung über längere Zeit vernachlässigt wurde.

Für Sie als Vermieter zählt vor allem, dass die Wohnung schnell wieder nutzbar ist. Jeder Monat Leerstand kostet Miete, und Handwerker für Renovierung oder Sanierung können erst anfangen, wenn die Räume frei sind. Genau an dieser Stelle setzen wir an: Wir übernehmen die Räumung vollständig, vom Wohnraum über Keller und Dachboden bis zur Garage.

Wohnung mit zurückgelassenen Möbeln und Hausrat nach dem Auszug

Zurückgelassene Gegenstände: erst klären, dann räumen

Bevor wir eine Wohnung räumen, muss eindeutig geklärt sein, dass Sie über die zurückgelassenen Gegenstände verfügen dürfen. Ob das der Fall ist, hängt vom Einzelfall ab, zum Beispiel davon, ob das Mietverhältnis wirksam beendet wurde, ob der Mieter auf die Sachen verzichtet hat oder ob es eine schriftliche Vereinbarung gibt. Diese Fragen können und dürfen wir nicht rechtlich beurteilen.

Wir empfehlen Ihnen, Rechtliches vorab mit einem Anwalt, einem Haus- und Grundbesitzerverein oder dem zuständigen Gerichtsvollzieher zu klären. Sobald für Sie feststeht, dass geräumt werden darf, erteilen Sie uns den Auftrag, und wir setzen ihn zuverlässig um.

Hilfreich ist es, wenn Sie den Zustand der Wohnung vor der Räumung mit Fotos dokumentieren. Auf Wunsch fotografieren wir die Räume vor Beginn ebenfalls, sodass Sie eine Übersicht für Ihre Unterlagen haben.

Räumung nach einem Gerichtsvollziehertermin

Manchmal endet ein Mietverhältnis nicht einvernehmlich, und die Wohnung wird im Beisein eines Gerichtsvollziehers geräumt. Wir beschreiben hier nur, wie wir in solchen Fällen praktisch arbeiten. Eine Rechtsberatung ist das nicht. Welche Schritte nötig sind, welche Fristen gelten und was mit den Gegenständen geschehen darf, besprechen Sie bitte mit Ihrem Anwalt und dem Gerichtsvollzieher.

Praktisch läuft es meist so: Der Termin wird vom Gerichtsvollzieher festgelegt und Ihnen mitgeteilt. Sie oder Ihr Anwalt informieren uns über Datum, Uhrzeit, Adresse und den Umfang der Räumung. Wir stellen ein Team und ein Fahrzeug bereit, das zum Termin vor Ort ist. Vor Ort richten wir uns nach den Vorgaben des Gerichtsvollziehers, etwa welche Gegenstände eingelagert, welche entsorgt und welche gesondert behandelt werden sollen.

Wenn Gegenstände eingelagert werden müssen, sprechen wir das vorher mit Ihnen ab, damit Transport und Lagerung geregelt sind. Dokumente, Ausweise, Fotos oder Wertsachen, die wir finden, übergeben wir nach Vorgabe des Gerichtsvollziehers und werfen nichts davon weg.

Kostenlose Besichtigung anfragen

Was eine besenreine Übergabe bedeutet

Nach der Räumung hinterlassen wir die Wohnung besenrein. Das heißt: Alle Gegenstände sind entfernt, die Böden sind gefegt, grober Schmutz und lose Reste sind beseitigt. Eine Grundreinigung oder Renovierung ist damit nicht gemeint, sie ist aber der übliche Ausgangspunkt für die Arbeit von Malern und Bodenlegern.

Bei der Besichtigung klären wir, was zur Räumung dazugehört. Typische Punkte sind:

  • Möbel, Hausrat, Kleidung und Elektrogeräte
  • Inhalt von Keller, Dachboden, Abstellraum und Garage
  • Teppiche, lose Bodenbeläge und Gardinen
  • Einbauten wie alte Küchenzeilen oder Regale, sofern gewünscht
  • Sperrmüll auf Balkon, Terrasse oder im Garten

Für private Vermieter, Hausverwaltungen und Makler

Wir räumen für private Vermieter mit einer oder wenigen Wohnungen ebenso wie für Hausverwaltungen und Makler, die Wohnungen für Eigentümer betreuen. Für Hausverwaltungen und Makler haben wir eigene Seiten mit dem jeweiligen Ablauf eingerichtet.

Wenn Sie nicht selbst vor Ort sein können, ist das kein Problem. Sie können den Schlüssel übergeben oder hinterlegen lassen, und wir melden uns, sobald die Wohnung geräumt ist. Rechnung und Angebot richten wir auf Wunsch an Sie, an die Hausverwaltung oder an die Eigentümergemeinschaft.

Planbare Kosten

Für die Kalkulation Ihrer Neuvermietung brauchen Sie eine verlässliche Zahl. Deshalb erhalten Sie nach der Besichtigung ein schriftliches Festpreisangebot. Der Preis richtet sich nach der Menge, der Etage, dem Zugang und der Art der Gegenstände. Einen ersten Überblick gibt unsere Seite zu den Preisen.

Leere, besenreine Wohnung nach der Räumung

So läuft die Entrümpelung für Vermieter ab

1

Anfrage

Sie nennen uns Adresse, ungefähre Größe und den gewünschten Zeitraum. Fotos der Räume helfen bei der ersten Einschätzung.

2

Rechtliches klären

Sie klären vorab mit Anwalt oder Gerichtsvollzieher, dass geräumt werden darf. Wir beginnen erst, wenn das für Sie feststeht.

3

Besichtigung und Angebot

Wir sehen uns die Wohnung an und schicken Ihnen ein schriftliches Festpreisangebot mit klar beschriebenem Umfang.

4

Räumung

Unser Team räumt Wohnung, Keller und Nebenräume, trennt Wertstoffe und entsorgt den Rest über zugelassene Wege.

5

Besenreine Übergabe

Sie erhalten die Wohnung besenrein zurück und können Handwerker beauftragen oder direkt neu vermieten.

Häufige Fragen von Vermietern

Darf ich die Sachen meines ausgezogenen Mieters einfach entsorgen lassen?

Das hängt vom Einzelfall ab und ist eine rechtliche Frage, die wir nicht beantworten dürfen. Bitte klären Sie das mit einem Anwalt, einem Haus- und Grundbesitzerverein oder dem Gerichtsvollzieher. Sobald feststeht, dass geräumt werden darf, übernehmen wir die Räumung.

Begleiten Sie auch Räumungen mit Gerichtsvollzieher?

Ja. Wir stellen zum vereinbarten Termin Personal und Fahrzeug bereit und richten uns vor Ort nach den Vorgaben des Gerichtsvollziehers. Die rechtliche Seite liegt bei Ihnen, Ihrem Anwalt und dem Gerichtsvollzieher.

Muss ich bei der Räumung anwesend sein?

Nein. Nach der Besichtigung genügt es, wenn wir Zugang zur Wohnung bekommen, zum Beispiel über eine Schlüsselübergabe. Wir melden uns, wenn die Wohnung geräumt ist, und schicken Ihnen auf Wunsch Fotos.

Was passiert mit Dokumenten und Wertsachen, die in der Wohnung gefunden werden?

Wir werfen keine persönlichen Dokumente, Ausweise, Fotos oder Wertsachen weg. Wir legen sie beiseite und übergeben sie Ihnen oder, bei einer Räumung mit Gerichtsvollzieher, nach dessen Vorgabe.

Übernehmen Sie auch die Renovierung nach der Räumung?

Unsere Leistung endet mit der besenreinen Übergabe. Für Malerarbeiten, Bodenbeläge oder Reparaturen beauftragen Sie am besten einen Handwerksbetrieb, der direkt nach uns beginnen kann.

Wohnung schnell wieder vermietbar machen

Schildern Sie uns kurz die Situation. Wir vereinbaren eine kostenlose Besichtigung und schicken Ihnen danach ein schriftliches Festpreisangebot für die Räumung Ihrer Mietwohnung in Paderborn oder Umgebung.

Kostenlose Besichtigung · Festpreisangebot · Wertvoll Dienstleistungen GmbH

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